Bericht aus der außerordentlichen Mitgliederversammlung in 04/2024

Die außerordentliche Mitgliederversammlung wurde form- und fristgerecht gemäß §7 der Satzung beantragt und vom Vorstand einberufen.
Das Protokoll der Sitzung inkl. der Beschlüsse liegt den Mitgliedern vor, über den Inhalt grundsätzlich muss somit nicht mehr berichtet werden. Es wurde jedoch auf die gefassten Beschlüsse hingewiesen.

Herr Sgolik nimmt nochmal kurz zum Ablauf der Sitzung und die zum Teil persönlich attackierenden Wortmeldungen einiger Mitglieder Richtung einzelner Vorstandsmitglieder, in der Sitzung selbst und auch danach Bezug. Die Wortmeldungen haben den Bogen des vernünftigen Miteinanders und der gemeinsamen
Vereinsarbeit überspannt. Kein Vereinsmitglied – Vorstand, Ausschussmitglied oder reguläres Mitglied – muss sich die zum Teil diffamierenden und grotesken Äußerungen gefallen lassen. Was in Zeitungen und im Internet zu finden war, war nicht nur persönlich unangemessen, sondern für eine Anzeige bei der Polizei mindestens prüfenswert. Trotz Meinungsverschiedenheiten sollten alle einen respektvollen Umgang pflegen, allen Mitgliedern mit Respekt und Anstand begegnen. Sollte sich ein solcher Umgang wiederholen und das mitunter arbeitsintensive Ehrenamt so gestaltet, werde jeder für sich seine Konsequenzen daraus
ziehen.

Herr Sgolik bittet über dieses Thema in geeigneter Form zu sprechen, wenn es Neuigkeiten in diesem Bereich gibt. Aktuell ist dies nicht der Fall. Derzeit soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Über den genaueren, verbindlichen Inhalt haben wir, wie die Öffentlichkeit, keinen neuerlichen Erkenntnisgewinn. Es ist davon auszugehen, dass dieser noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Herr Sgolik empfiehlt frühestens in der nächsten JHV, die im 1.
Halbjahr 2025 sein wird, erneut darüber zu sprechen.

Die gefassten Beschlüsse wurden nun durch einen Anwalt geprüft und teilweise rechtmäßig gefasst: Formell ist daher zunächst nichts gegen die Zulässigkeit der auf der MV gestellten Anträge einzuwenden.

Einschätzung des Anwaltes (pdf)